Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Allgemeinen Integrationskurs und Berufsbezogenen Sprachkurs
Ausländische Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 2005 einen Aufenthaltstitel in Deutschland erhalten haben, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs, wenn
• sie sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten und
• erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken, zum Zweck des Familiennachzugs, aus humanitären Gründen oder als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach § 38 a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder
• eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 AufenthG erhalten haben.
Die Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs stellt die Ausländerbehörde aus. Haben Sie keinen Berechtigungsschein (erhalten)? Wir stellen für Sie einen Antrag beim BAMF.
EU- Bürger haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Trotzdem haben Sie die Möglichkeit, zugelassen zu werden. Wir stellen für Sie einen Antrag beim BAMF.
Kosten & Unterrichtseinheiten
Eine Unterrichtseinheit (UE = 45 Minuten) kostet 3,90€. Die Kursteilnehmer zahlen davon 1,95€. Den Rest übernimmt das BAMF.
Ein allgemeiner Integrationskurs besteht aus 700 UE. Der komplette Kurs kostet also 1.365€. Bekommen Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe (darunter fällt auch z.B. Wohngeld)? Dann stellen wir für Sie einen Antrag auf Kostenübernahme durch das BAMF. Das BAMF übernimmt dann die Kosten komplett.
Fahrtkosten
Wohnen Sie mehr als 3 km vom Kursort entfernt? Dann stellen wir für Sie einen Antrag auf Fahrtkostenübernahme beim BAMF. Das BAMF übernimmt dann die Kosten für eine Fahrkarte.