Berufsbezogene Sprachkurse

Flyer Berufsbezogener Sprachkurs

Der berufsbezogene Sprachkurs baut unmittelbar auf dem Integrationskurs auf und soll, gemäß § 45a des Aufenthaltsgesetztes, Deutschkenntnisse vermitteln, die in der Arbeitswelt nützlich sind. Ziel des berufsbezogenen Sprachkurses ist es, das eigene Sprachniveau zu erhöhen, um einen Zugang und bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten. Die Akademie bietet berufsbezogene Sprachkurse mit dem Zielniveau A2, B1, B2 und C1 an.

Voraussetzungen für die Teilnahme

Grundsätzlich sind für die Teilnahme an einem berufsbezogenen Sprachkurs Migrant*Innen, EU-Bürger*Innen sowie Deutsche mit Migrationshintergrund berechtigt.

Darüber hinaus müssen Sie:

  • Arbeitssuchend sein oder
  • Aktuell eine Ausbildung machen bzw. auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle sein oder
  • Berufstätig sein und keine ausreichenden Deutschkenntnisse

Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, können Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter eine „Berechtigung / Verpflichtung zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs“ beantragen. Der Berechtigungs- bzw. Verpflichtungsschein ist für die Anmeldung für einen berufsbezogenen Sprachkurs zwingend notwendig. Für Erwerbstätige Personen, Auszubildende oder Personen im Berufsanerkennungsverfahren gilt, den Berechtigungs- bzw. Verpflichtungsschein direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu beantragen.

Aufbau

Die berufsbezogenen Sprachkurse bestehen aus 400 bzw. 500 Unterrichtseinheiten und dauern insgesamt ca. 6 Monate. In den Kursen lernen Sie wichtige Sprachkenntnisse, die für den Arbeitsalltag nützlich sind, zum Beispiel in Themenbereichen, wie Arbeitsmarkt, Kundenkontakt und Gesprächen mit Kolleg*Innen.

Kosten und Förderung

Im Allgemeinen ist die Teilnahme an einem berufsbezogenen Sprachkurs kostenfrei. Wenn Sie sich aber in einem Arbeitsverhältnis befinden und ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 Euro beträgt, müssen Sie pro Unterrichtseinheit 2,42 € bezahlen. Schließen Sie den Berufssprachkurs am Ende mit erfolgreich bestandener Prüfung ab, können Sie eine Rückerstattung von 50% des Kostenbeitrags beantragen. Außerdem besteht eine Möglichkeit, dass Ihre Arbeitgeber*Innen den Kostenbeitrag für den Berufssprachkurs übernehmen.  

Fahrkosten

Wenn Sie Leistungen beziehen und mehr als drei Kilometer von unseren Kursorten entfernt wohnen, erhalten Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Fahrtkosten. Bei der Beantragung von Fahrtkosten helfen wir Ihnen, wenn Sie sich für einen Berufssprachkurs bei uns anmelden.

Anmeldung

Wenn Sie sich für einen berufsbezogenen Sprachkurs bei der Akademie anmelden möchten, besuchen Sie uns bitte persönlich in unserem Büro am Buttermarkt 12 in 36037 Fulda.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung ein gültiges Ausweispapier oder Aufenthaltstitel mit. Falls schon vorhanden, bringen Sie bitte auch die „Berechtigung / Verpflichtung zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs“, die benötigten Nachweise über ihr aktuelles GER Sprachniveau und einen Nachweis über ihren Leistungsbezug mit.

Haben Sie noch Fragen? Gerne können Sie uns ihre Fragen per Telefon sowie E-Mail stellen oder Sie kommen persönlich in unser Büro.