Berufsbezogene Sprachkurse

Der berufsbezogene Sprachkurs baut unmittelbar auf den Integrationskurs auf und soll gem. § 45a des Aufenthaltsgesetztes Deutschkenntnisse vermitteln, die in der Berufswelt nützlich sind. Ziel des berufsbezogenen Sprachkurses ist es, das eigene Sprachniveau zu erhöhen, um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten.

Die Akademie bietet berufsbezogene Kurse für die Sprachniveaus A1/A2 auf B1; B1 auf B2 und B2 auf C1 an.

Die aktuellen Kursangebote sowie freie Kursplätze finden Sie hier

Voraussetzungen für die Teilnahme

Grundlegend sind für die Teilnahme an einem berufsbezogenen Sprachkurs Zugewanderte, Geflüchtete, mit Aufenthaltsgestattung und einer guten Bleibeperspektive, EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund berechtigt.

Darüber hinaus müssen Sie:

  • Arbeitssuchend sein oder Arbeitslosengeld bekommen oder
  • Aktuell eine Ausbildung machen oder auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle sein oder
  • Berufstätig sein und keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben

 

Je nach Kursart gelten noch folgende Voraussetzungen:

  • Für den Kurs B1 auf B2 müssen Sie die Teilnahme an einem Integrationskurs mit bestandener DTZ-Prüfung im Niveau B1 nachweisen können oder einen anderen Nachweis erbringen, dass Sie B1 auf Niveau des GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen) sprechen.
  • Für den Kurs B2 auf C1 müssen Sie die Teilnahme an einem berufsbezogenen Sprachkurs mit bestandener Prüfung auf B2 Niveau nachweisen oder einen anderen Nachweis erbringen, dass Sie B2 auf GER-Niveau sprechen.
  • Für den Kurs A1/A2 auf B1 benötigen Sie einen Nachweis darüber, dass Sie an einem Integrationskurs sowie der DTZ-Prüfung teilgenommen haben und diese nur mit einem A1 bzw. A2 Niveau abgeschlossen

Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen „Berechtigungsschein für die Teilnahme an einem berufsbezogenen Sprachkurs“ beantragen. Der Berechtigungsschein ist für die Anmeldung für einen berufsbezogenen Sprachkurs zwingend notwendig.

Erwerbstätige, Auszubildende oder Personen im Berufsanerkennungsverfahren müssen den Berechtigungsschein direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen.

Weitere Informationen und Anträge für die Berechtigungsscheine finden Sie unter folgendem Link: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf.html#a_284040_1

 

Aufbau

Die Kurse bestehen aus 400 Unterrichtseinheiten, wobei der Kurs von B1 auf B2 100 Unterrichtseinheiten mehr beinhaltet, in denen Ihre B1 Sprachkenntnisse noch mal aufgefrischt werden. Insgesamt dauern alle Kurse ca. 6 Monate.

In den Kursen Lernen Sie alle Sprachkenntnisse, die für den Arbeitsalltag nützlich sind. Hierzu zählen Themen wie: Arbeitsmarkt, Kundenkontakt und Gespräche mit Kollegen.

 

Kosten und Förderung

Im Allgemeinen ist die Teilnahme an einem berufsbezogenen Sprachkurs kostenfrei.

Wenn Sie sich in einem Arbeitsverhältnis befinden und ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 Euro beträgt, müssen Sie pro Unterrichtseinheit 2,42 € bezahlen. Allerdings erhalten Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 50% dieses Kostenbeitrages zurück, wenn Sie den Kurs erfolgreich abschließen. Auch können Sie ihren Arbeitgeber fragen, ob dieser die Kosten für den Kurs übernimmt.

 

Fahrkosten

Wenn Sie von unseren Kursorten mehr als 3 Kilometer entfernt wohnen und Sozialleistungen, Asylbewerberleistungen, Berufsausbildungsbeihilfe oder Arbeitslosengeld bekommen, erhalten Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Fahrtkosten. Mit diesem Geld können Sie beispielsweise ihre Monatskarte für den Bus bezahlen. Bei der Beantragung der Fahrkosten helfen wir Ihnen, wenn Sie sich für einen Kurs bei uns anmelden.

 

Anmeldung

Wenn Sie sich für einen berufsbezogenen Sprachkurs bei der Akademie anmelden möchten, besuchen Sie uns bitte persönlich in unserem Büro am Buttermarkt 12 in Fulda.

Für die Anmeldung müssen Sie unbedingt mitbringen:

  • Berechtigungsschein für einen berufsbezogenen Sprachkurs (von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
  • Je nachdem an welchem Kurs Sie teilnehmen möchten, die benötigten Nachweise über ihr aktuelles GER Sprachniveau und Nachweise über die vorherigen besuchten Kurse
  • Aufenthaltstitel oder anderes gültiges Ausweispapier
  • Leistungsbescheide (Sozialleistungen, Asylbewerberleistungen, Berufsausbildungsbeihilfe oder Arbeitslosengeld)

 

Haben Sie noch Fragen?

Gerne können Sie uns ihre Fragen per Telefon sowie E-Mail stellen oder Sie kommen persönlich in unser Büro.

 

Akademie für Bildung und Integration Fulda e.V.
Buttermarkt 12
36037 Fulda

Tel: 06 61 / 90 13 89 7

E-Mail: info@abi-fulda.de

Unsere Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 16:00 Uhr